Antrag auf Kostenübernahme

Melden Sie Ihre Daten bitte über folgendes Formular an das Open-Access-Team der Universitätsbibliothek Stuttgart.

Kostenübernahme von Artikelgebühren

Bitte beachten Sie die Voraussetzungen und Hinweise zur Übernahme von Artikelgebühren.
Bei den Verlagen Wiley, Springer Nature und Elsevier kann ohne Antrag eingereicht werden. Über die DEAL-Verträge erfolgen Rechnungslegung und Finanzierung zentral.

Bei Fragen können Sie sich an das OA-Team wenden.

Alle Eingabefelder, die mit einem Stern (*) versehen sind, sind Pflichtfelder.


Datenschutzerklärung

Informationen nach Art. 13 DS-GVO
Ergänzend zu bzw. übereinstimmend mit den allgemeinen Datenschutzhinweisen der Universität Stuttgart gelten für den Antrag auf Kostenübernahme der Open-Access-Artikelgebühren bei der Universitätsbibliothek folgende Hinweise:

Verantwortlich im datenschutzrechtlichen Sinne:
Universität Stuttgart
Keplerstraße 7
70174 Stuttgart
Deutschland
Tel: +49 711/685-0
E-Mail: poststelle@uni-stuttgart.de

Datenschutzbeauftragter
Universität Stuttgart
Datenschutzbeauftragter
Breitscheidstraße 2
70174 Stuttgart
Tel: +49 711 685-83687
Fax: +49 711 685-83688
E-Mail: datenschutz@uni-stuttgart.de

Beschreibung und Kategorien von Daten
Die angezeigten Formularfelder werden zusammen mit Datum und Uhrzeit der Anmeldung in strukturierter Form in einer Datenbank erfasst. Das Formular sendet außerdem eine E-Mail an oa@ub.uni-stuttgart.de mit den eingegebenen Daten.

Zweck
Durchführung und Bearbeitung des Antrags auf Kostenübernahme der Open-Access-Artikelgebühren, Abwicklung der Kostenübernahme und Erfüllung der Berichtspflichten (Publikations- und Kostenmonitoring).

Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 DS-GVO in Verbindung mit § 4 Landesdatenschutzgesetz.LDSG (Baden-Württemberg)

Empfänger
Empfänger der mittels Formular übertragenen personenbezogenen Daten ist das Open-Access-Team der Universitätsbibliothek.

Dauer der Speicherung
Nach sechs Monaten wird der Eintrag automatisch aus der Datenbank gelöscht.

Folgen der Nichtangabe, Widerspruchs- bzw. Beseitigungsmöglichkeit
Ohne Pflichtangaben sind der Antrag auf Kostenübernahme und damit die evtl. Kostenübernahme nicht möglich.

Ihre Rechte
Sie haben das Recht, von der Universität Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten und/oder unrichtig gespeicherte Daten berichtigen zu lassen.

Sie haben darüber hinaus das Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung.

Bitte wenden Sie sich dazu per E-Mail an den Datenschutzbeauftragten der Universität Stuttgart.

Sie haben das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Rechtsvorschriften verstößt. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg.

Universitätsbibliothek Stuttgart

 

Open-Access-Team

Holzgartenstr. 16, 70174 Stuttgart

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