Übernahme von Artikelgebühren

Open-Access-Publikationsfonds

Aus dem Open-Access-Publikationsfonds stehen den Forscherinnen und Forschern der Universität Stuttgart zentrale Mittel zur Finanzierung ihrer Open-Access-Veröffentlichungen zur Verfügung.

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert die Open-Access-Publikationen der Universität Stuttgart in den Jahren 2023-2024 mit bis zu 487.700 Euro, wovon 25.000 Euro auf Buchpublikationen entfallen.

Übernommen werden auf Antrag bis zu 2.400 Euro (brutto) für Forschungsartikel in wissenschaftlichen Fachzeitschriften, die im Publikationsmodell des "Gold Open Access" erscheinen. Bei Artikelgebühren über 2.400 Euro empfehlen wir, Rabatte nachzuverhandeln. Ansonsten ist auch eine anteilige Finanzierung möglich.

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Stuttgart werden damit weiterhin bei der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen in Open-Access-Zeitschriften unterstützt. Eine Auflistung der durch den Open-Access-Publikationsfonds bereits geförderten Artikel finden Sie hier.

Für eine volle Kostenübernahme müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Eine Angehörige / ein Angehöriger der Universität Stuttgart (mit entsprechender Affiliationsbezeichnung, siehe Publikationsrichtlinie der Universität) ist als "corresponding author" für die Bezahlung der Publikationsgebühren verantwortlich.

  2. Es können nur Artikel in originären Open-Access-Zeitschriften ("Gold Open Access") gefördert werden, die im jeweiligen Fach anerkannte, strenge Qualitätssicherungsverfahren ("peer review") anwenden. Eine Übersicht solcher Zeitschriften liefert z.B. das DOAJ – Directory of Open Access Journals.

  3. Die Artikelgebühren dürfen eine Höhe von maximal 2.400 Euro (inkl. 19 % Steuer) pro Artikel nicht übersteigen.
    Eine Erstattung von Artikelgebühren bei mehr als 2.400 Euro (inkl. 19 % Steuer) ist anteilig möglich (Verrechnung mit dem beteiligten Uni-Institut).

  4. Open-Access-Artikel in subskriptionspflichtigen Zeitschriften sind nicht förderfähig. Dabei handelt es sich um Zeitschriften, in denen nicht nur Open-Access-, sondern auch Closed-Access-Artikel erscheinen ("Hybrid Journals") .

    Artikel in "Mirror Journals" sind ebenfalls nicht förderfähig, genauso wie Artikel mit Embargo ("Delayed OA").

  5. Für die Publikation wurde die Lizenz CC BY (oder eine inhaltlich gleiche Regelung) ausgewählt; Publikationen mit CC-Lizenzen mit einschränkenden Modulen wie z.B. CC BY-NC-ND sind nicht förderfähig.
    Die geförderten Artikel dürfen damit auf dem Publikationsserver der Universität OPUS zur besseren Auffindbarkeit und zur Langzeitarchivierung zweitveröffentlicht werden.

  6. Es ist eine Notiz in den "Funding Acknowledgements" der Publikation enthalten, falls diese aus DFG-Forschungsförderung (Drittmittel) hervorgegangen ist.

Autorinnen und Autoren melden ihre eingereichte Publikation als "Submitting bzw. Corresponding Author" per Online-Formular zur unverbindlichen Vormerkung an das Open-Access-Team der Universitätsbibliothek.
Bei Unsicherheiten, ob die eigene Publikation förderfähig ist, kann in jedem Fall das Antragsformular abgeschickt werden und das Bemerkungsfeld für Fragen genutzt werden. Das Open-Access-Team meldet sich möglichst zeitnah per E-Mail zurück.

Bitte teilen Sie es dem OA-Team mit, sobald Ihr Artikel vom Verlag zur Veröffentlichung angenommen (oder ggf. abgelehnt) worden ist. Erst dann können Sie eine verbindliche Zusage für die Kostenübernahme erhalten.

Bei den Verlagen Wiley, Springer Nature und Elsevier kann ohne Antrag eingereicht werden, auch bei Hybrid-Zeitschriften. Über die DEAL-Verträge erfolgen Rechnungslegung und Finanzierung zentral.

Bei geförderten Publikationen muss eine entsprechende Notiz in den "Funding Acknowledgements" enthalten sein, falls diese aus DFG-Forschungsförderung (Drittmittel) hervorgegangen sind. Die Kennzeichnung erfolgt in der Regel durch die 9-stellige DFG-Projektnummer (vgl. GEPRIS-Datenbank).

Auf die Förderung der Publikationskosten soll in den "Funding Acknowledgements" nicht mehr hingewiesen werden.

Als Unterstützungsmaßnahme, zusätzlich zum Open-Access-Publikationsfonds, hat die Universität Stuttgart Mitgliedschaften und weitere Vereinbarungen mit Verlagen abgeschlossen. Diese erleichtern Ihnen als Autorinnen und Autoren einerseits die organisatorische Abwicklung der Publikation Ihrer Forschungsergebnisse (zentrale Rechnungslegung etc.), darüber hinaus bieten andererseits viele der Mitgliedschaften auch Rabattierungen im Hinblick auf die Artikelgebühren (APCs).

Die Universität Stuttgart ermutigt ihre Autorinnen und Autoren, Artikelgebühren (APCs) von mehr als 2.400 Euro (inkl. 19 % Steuer) mit den Verlagen individuell nachzuverhandeln, sodass eine volle Finanzierung aus zentralen Mitteln möglich ist. Die Universitätsbibliothek unterstützt bei Bedarf.

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Details und weitere Projekte siehe Drittmittelprojekte der Universitätsbibliothek

Universitätsbibliothek Stuttgart

 

Open-Access-Team

Holzgartenstr. 16, 70174 Stuttgart

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